Im Gedenken an den Brandanschlag von Mölln

Heute jährt sich der Anschlag von Mölln zum 31. mal. Meine Gedanken sind mit den Opfern und deren Hinterbliebenen und allen Opfern von Rechtsradikalen.

Direkt nach der sogenannten Wiedervereinigung 1989 begannen konservative Politiker_innen bis in die Reihen der SPD damit das Asylrecht auszuhöhlen und mit einer menschenverachtenden „das Boot ist voll“, „Scheinasylanten“, „Asylmissbrauch“ und „Wirtschaftsflüchtlinge“ Debatte auf zynische Weise Stimmung gegen Migrant_innen zu machen. So sollte auch von der Massenarbeitslosigkeit nach der Zerschlagung des Sozialsystems und weitreichenden Betriebsschließungen in der annektierten DDR abgelenkt und Protest auf der rechten Seite kanalisiert werden.

Auf dieser Grundlage kam es vor 31 Jahren am 22. August 1992 zu tagelangen rassistischen Übergriffen auf Geflüchtete und Migrant_innen in Rostock-Lichtenhagen und am 23.11.1992 zum Brandanschlag von Mölln.

Der damals 19-jährige Lars C. und der 25-jährige Michael P. warfen Brandsätze in zwei Häuser in Mölln, in denen türkische Familien wohnten. In einem Haus in der Mühlenstraße starben zwei Mädchen und eine Frau, die zehnjährige Yeliz Arslan und die 14-jährige Ayse Yilmaz sowie die 51 Jahre alte Bahide Arslan. Bahide Arslan starb bei dem Versuch, die beiden Mädchen zu retten.

Ihren siebenjährigen Enkel Ibrahim Arslan konnte sie noch in nasse Tücher wickeln und ihn so vor dem Tod bewahren. Neun Menschen wurden schwer verletzt. Mit dem Anschlag von Mölln erreichte die Gewalt gegen Migrant_innen eine neue Stufe: Es war der erste rassistisch motivierte Anschlag nach der Wiedervereinigung, bei dem Menschen starben. Nur kurze zeit später am 29. Mai 1993 starben in Solingen bei einem weiteren Anschlag fünf Menschen.

Die Anschläge von Mölln sind auch Folge des sogenannten Asylkompromisses in dem über eine Ergänzung von Artikel 16 Grundgesetz das Asylrecht für viele ausgehebelt wurde. Politisch Verfolgte genießen seitdem zwar noch immer bedingt Asylrecht, allerdings nur wenn sie nicht aus oder über sichere Herkunftsländer oder Drittstaaten kämen. Geflüchtete, Anwält_innen und Aktive kritisierten diese Gesetzesänderungen zu Recht als verfassungswidrig. Am 26. Mai 1993 stimmte die erforderliche Mehrheit der Bundestagsabgeordneten gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen, der PDS und einiger SPD-Abgeordneter für die Grundrechtsänderung. Seitdem wird das Recht auf Asyl immer weiter ausgehöhlt.

Diese Entwicklungen waren und sind die Basis dafür, dass die Brandanschläge in Mölln und Solingen sowie unzählige Anschläge und Übergriffe stattfinden konnten. Auch für die Entstehung des NSU und deren Mordserie wurde so der Boden bereitet. Solange aus der „Mitte der Gesellschaft“ mit Gesetzen und Bürokratie Migrant_innen und Geflüchteten das Recht auf Asyl verwehrt und das Leben schwer gemacht oder ein menschenwürdiges Leben für Geflüchtete in Lagern und Unterkünften verunmöglicht wird, solange die Polizei rassistische Kontrollen durchführt und die Rhetorik der nützlichen und unerwünschten Geflüchteten und Migrant_innen bedient wird, wird sich nur wenig zum Guten ändern. Dass Justiz und Polizei oftmals auf dem rechten Auge blind sind verschärft das Problem. Solange sich das nicht ändert wird es auch immer wieder rassistische Angriffe von Rechtsradikalen geben, die zu Toten und Verletzten führen.

Rechte Strukturen sind Heute besser vernetzt als je zuvor seit 1945, zum Teil sind sie militarisiert und/oder profitieren von Straflosigkeit oder dem Weggucken der Behörden, zum Teil agieren sie in den Parlamenten und treiben dort die „bürgerliche Mitte“ mit Rechtsapopulistischer Hetze vor sich her.

Wir haben noch viel zu tun!
Wir fordern das Verbot rassistischer Organisationen, Strukturen und ihrer Propaganda.