Haasenburg-Einrichtungen – Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus ist ein Schlag ins Gesicht der Kinder, Jugendlichen und ihrer Familien

„Fast 10 Jahren nach der Schließung der untragbaren Haasenburg-Heime ist das Urteil im Prozess vor dem Verwaltungsgericht Cottbus ein Schlag ins Gesicht der ehemaligen Insassen, der Kinder, Jugendlichen und ihrer Familien. Es ist ein Angriff auf die Kinder und Menschenrechte“, erklärt der fraktionslose Abgeordnete Mehmet Yildiz.

Die jetzige Landesregierung Brandenburgs stehe in der Verantwortung dem formaljuristischen Urteil des Verwaltungsgerichts etwas entgegen zu setzen und vor dem Oberverwaltungsgericht für eine Berufung zu kämpfen.

„Wir haben damals über 100 Kinder und Jugendliche angehört. Sie erzählten von Fixierungen, Einsperrungen in lehren Zimmern und systematischer Misshandlung und Gewalt, die sie erlebt hatten. Als Folge dessen sind die Betroffenen noch heute traumatisiert. Viele von Ihnen arbeiten noch immer in psychologischer Behandlung die Misshandlungen auf. Ein Jugendlicher nahm sich u.a. auch als Folge der traumatischen Erlebnisse in den Haasenburg- Einrichtungen das Leben“, so Yildiz.

Die von der brandenburgischen Landesregierung eingesetzte Untersuchungskommission kritisierte, dass die Kinder dem schematischen Konzept der Haasenburg-Einrichtungen zufolge, nur als Objekte der Erziehung und nicht als Subjekte wahrgenommen wurden.

Der Abgeordnete weiter: „Ein derartiges Konzept und Personal, dass sich nicht weigert ein solch menschenunwürdiges Konzept umzusetzen, sind in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen nicht verantwortbar.

Die Kinder und Jugendlichen waren in den Haasenburg-Einrichtungen systematisch Gewalt ausgesetzt. Darum wurden die Einrichtungen im November 2013 zu Recht geschlossen. Dass im Urteil nun gesagt wird, dass Auflagen statt einer Schließung „gereicht hätten“ ist verantwortungslos. Was sollen diejenigen die misshandelt wurden und jahrelang um eine Anerkennung und Beendigung des Leids kämpften, aus einem solchen Urteil schließen, dass auch den Weg für eine Klage auf Schadensersatz für den Betreiber öffnet?

Der damalige Paragraf 45 des Jugendhilferechts war zu trägerfreundlich, formuliert und wurde auch wegen den Vorfällen in den Haasenburg-Einrichtungen geändert. Mehrere Jurist_innen erklären, dass selbst nach dem alten Gesetz die Schließung der richtige Schritt war und die Begründung des Verwaltungsgerichts oberflächlich und nicht schlüssig ist. Darum ist der Schritt dem formaljuristischen Urteil des Verwaltungsgericht etwas entgegenzusetzen und vor dem Oberverwaltungsgericht für eine Berufung zu kämpfen notwendig. Die körperliche Gewalt die dort regelmäßig angewendet wurde, ist in der Erziehung verboten. Auch Kinder aus Hamburg wurden in die Haasenburg- Einrichtungen geschickt.

Eine solche Praxis wird es wohl nicht mehr geben. Ob der Betreiber, sollte er auch in einer Berufung den Prozess gewinnen, neue Heime eröffnen will, ist offen. Die „Haasenburg-Methoden“ lehnen heutzutage selbst Befürworter geschlossener Unterbringung ab, von daher wäre ein solcher Versuch wohl eher zum Scheitern verurteilt. Und das ist gut so. Alles andere wäre zynisch.

Ein richtiger Weg und Ansatz des respektvollen Umgangs mit den traumatisierten Kindern und Jugendlichen wäre vielmehr die Hassenburg-Betreiber für ihre Taten in Verantwortung zu nehmen und auch dazu zu verpflichten die Kinder und Jugendlichen, denen sie immensen Schaden zugefügt haben, finanziell zu entschädigen.“