Leidtragende dieser Unrechtspraxis sind MitbürgerInnen mit türkischem Pass. Sie haben teils horrende Summen beispielsweise für den neuen elektronischen Aufenthaltstitel zahlen müssen, während EU-Bürger mit Sitz in Deutschland deutlich günstiger davon kommen.
Beim Erlass der Bescheide für die Ausstellung vergleichbarer Dokumente werden derzeit Unionsbürger mit höchstens acht Euro belastet, während türkische Staatsbürger bis zu fünf Mal so viel zahlen müssen. Auch die Kosten für den neuen elektronischen Aufenthaltstitel in Form der Scheckkarte sind nach dem BVerwG-Urteil ungerechtfertigt, da entsprechende Dokumente für Unionsbürger lediglich 28,80 Euro kosten, während türkische Staatsangehörige 135 Euro zahlen sollen. „Wir fordern nicht nur die sofortige Änderung der Gebührenordnung, sondern zumindest für das letzte Jahr auch die vollständige Rückzahlung der zu viel gezahlten Beträge an die Betroffenen“, erklärt Mehmet Yildiz. Er rät daher allen Betroffenen, rückwirkend Widerspruch gegen die Gebühren zu erheben. „Wenn kein rechtsmittelfähiger Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung vorliegt, ist dies rückwirkend für ein Jahr möglich. Ich hoffe, viele Hamburgerinnen und Hamburger mit türkischer Staatsangehörigkeit machen Gebrauch davon, um wenigstens einen Teil des Geldes zurückzukriegen.“
Vom Senat fordert Yildiz, die Praxis in den Hamburger Ausländerbehörden umgehend zu ändern und die höchstrichterliche Entscheidung zu respektieren: „Man kann nicht von Migrantinnen und Migranten ständig fordern, die Rechtsordnungen zu befolgen, selbst aber europäisches Recht bewusst missachten. Der Senat muss die Diskriminierung und Abzocke sofort beenden.“
Hier zum Download des Muster-Widerspruches:
Widerspruch_Gebühr AssR