Gemeinsam mit dem Landeselternausschuss (LEA), ver.di, GEW, SOAL und DPWV hatten Partei und Fraktion DIE LINKE daraufhin eine Volksinitiative gestartet, die unter anderem einen sechsstündigen Rechtsanspruch forderte. In der Vereinbarung zwischen SPD und LEA hatte die SPD einen Rechtsanspruch von fünf Stunden versprochen, der jetztz realisiert wird.
Dazu erklärt Mehmet Yildiz, Sprecher für Kinder, Jugend und Familie der Fraktion DIE LINKE: „Die Schaffung eines fünfstündigen Rechtsanspruches einschließlich Mittagessen für die zweijährigen Kinder ist ein Schritt in die richtige Richtung. Deswegen wird die Fraktion DIE LINKE für den Gesetzentwurf stimmen. Die in der Volksinitiative geforderten sechs Stunden wären für die Kinder allerdings eine bessere Grundlage für die Integration in den Alltag der Kita und den Spracherwerb der Kinder gewesen. Langfristig fordern wir weiterhin Ganztagsplätze für alle Kinder.“
In diesem Zusammenhang weist Mehmet Yildiz darauf hin, dass in der Vereinbarung zur Kindertagesbetreuung in Hamburg zwischen LEA und SPD vom 24.1.2011 unter Frühe Förderung und Sprachentwicklung folgendes zu lesen ist: „Sprachförderung muss künftig ein festes Kriterium sein, das zu einem Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz führt. Die vorschulische Sprachstandserhebung muss so gestaltet werden, dass alle Kinder rechtzeitig erreicht werden.“
Dazu erklärt Yildiz: „Die Fraktion DIE LINKE unterstützt die in der Vereinbarung zwischen SPD und LEA genannte Verbesserung bei der Sprachförderung. Sprachförderung muss zu einem Kriterium werden, das zu einem dringlichen sozial bedingten oder pädagogischen Bedarf gemäß der Globalrichtlinie nach § 6 Bezirksverwaltungsgesetz für die Kinder führt. Viele Kinder, bei denen der Spracherwerb in den Familien nur ungenügend oder gar nicht erfolgt, könnten so früher einen Rechtsanspruch erhalten oder höherwertige Gutscheine bekommen.“
Nach Informationen von Yildiz ist dieses Thema bis jetzt nicht in der Vertragskommission erörtert worden, was er scharf kritisiert: „Ich kann nicht verstehen, dass hier so zögerlich vorgegangen wird. Eine Regelung in diesem Bereich wäre nicht nur ein Segen für die Kinder und ein großer Beitrag zur immer wieder von allen Parteien angemahnten ,Integration‘ der Migranten, sondern wird langfristig auch eine positive Wirkung auf den Hamburger Haushalt haben, weil eine solche Maßnahme hohe soziale Folgekosten vermeidet.“
Als Hinweis: In der Globalrichtlinie GR BSG/2006 vom 13.06.2006 nach § 6 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) ‚Kindertagesbetreuung‘ ist im Punkt 3.2 auf Seite 4 der dringliche sozial bedingte oder pädagogische Bedarf des Kindes geregelt. Sprachförderung ist bis jetzt kein Kriterium, das einen Bedarf begründet.