Sollen die Armen die Rechenfehler der Sozialbehörde bezahlen?

Heute wird im Familienausschuss der Hamburger Haushalt beraten. In der Senatsdrucksache 20/5562 werden Mehrbedarfe im Bereich der Kindertagesbetreuung festgestellt. Diese entstehen
1.    durch eine höhere Anzahl von zu betreuenden Kindern und
2.    durch eventuell höheren Ausgaben für die nötige höhere Refinanzierung von Tariferhöhungen und Inflationsausgleich (Entgeltfortschreibungsraten) für die Kindertageseinrichtungen.

In beiden Fällen handelt es sich aus Sicht der Fraktion DIE LINKE um Fälle, in denen sich der Senat verrechnet hat. Aus unserer Sicht kann es nicht darum gehen, dass diese nötigen Ausgaben durch Kürzungen in anderen Bereichen ausgeglichen werden.

Dazu erklärt der Abgeordnete Mehmet Yildiz: „ Da nach den haushaltlichen Grundsätzen des Hamburger Senates jede Mehrausgabe durch eine Minderausgabe ausgeglichen werden muss, befürchte ich, dass diese nötigen Mehrausgaben von denen der Senat spricht, bei denen weggenommen werden, die es am nötigsten haben. Was steckt hinter dem Titel „globale Minderausgaben“? Wird es eine restriktivere Bewilligungspraxis bei den gesetzlichen Leistungen geben, um Minderausgaben zu erwirtschaften. Zum Beispiel: werden weniger Kinder Sprachförderung bekommen als notwendig, weil einfach unterstellt wird, dass alle Kinder ihre Herkunftssprache gut sprechen und deshalb keinen dringlichen sozialbedingten oder pädagogischen Bedarf nach § 6 Absatz 3 KibeG mehr haben? “ ‚Vor diesem Hintergrund hat der Sprecher für Kinder, Jugend und Familie eine Kleine Schriftliche Anfrage zu diesem Thema gestellt.

Die Refinanzierung von Tarifabschlüssen und Inflationsausgleichen sind nach Ansicht von Mehmet Yildiz im Landesrahmenvertrag eindeutig geregelt. Wie der Senat auf die Idee gekommen ist, das nicht im Haushalt zu berücksichtigen, ist Mehmet Yildiz unverständlich. Vor allem auch vor dem Hintergrund von Fachkräftemangel und der Vereinbarung mit dem Landeselternausschuss, dass die Verbesserungen in der Kindertagesbetreuung nicht zu Lasten der Qualität von Betreuung gehen sollte.

„Aus meiner Sicht ist der Senat für seine eigenen Rechenfehler verantwortlich. Das kann nicht bei denen abgeladen werden, die die Hilfe unbedingt brauchen“, erklärt Mehmet Yildiz abschließend.