Nach der Studie „Leben ohne Papiere“ der Diakonie Hamburg hatte sich die Linksfraktion seit 2009 mit mehreren Anträgen für einen solchen Rechtsanspruch stark gemacht. Vom Familienausschuss eingeladene Fachleute hatten auf einer ExpertInnenanhörung in der Folge ebenfalls einen solchen Rechtsanspruch gefordert. „Jetzt hat der Senat endlich eine Drucksache vorgelegt, die das bedingt umsetzt. Das ist zumindest ein Schritt in die richtige Richtung“, sagt Yildiz.
Dennoch übt Yildiz Kritik an Teilen des Konzepts. So will der Senat, um eine angebliche „Besserstellung“ von Kindern ohne Aufenthaltsstatus gegenüber „legalen“ Kindern auszuschließen, den betroffenen Kindern lediglich den begrenzten Betreuungsumfang von 5 Stunden täglich ermöglichen.
Dazu erklärt Mehmet Yildiz: „Diese scheinheilige ‚Gleichstellung’ der Kinder geht völlig an der Realität vorbei. Zum einen haben illegalisierte Kinder in der Regel wie andere Kinder aus prekären Familienverhältnissen auch einen dringlichen sozial bedingten oder pädagogischen Bedarf nach § 6 Absatz 3 Kinderbetreuungsgesetz. Sie haben oft erhebliche Sprachdefizite und daher in vielen Fällen einen Anspruch auf einen Ganztagsplatz. Zweitens sind die Arbeitssituationen der betroffenen Eltern ebenfalls oft prekär. Wie soll eine Mutter, die zehn Stunden schuften muss, um überhaupt über die Runden zu kommen, ihr Kind nach 5 Stunden aus der Kita holen?“
Außerdem ist für Yildiz nicht nachzuvollziehen, wie der Senat auf eine Zahl von 20 bis 30 Kindern kommt, für die dieser Rechtsanspruch in Frage voraussichtlich gelten werde. In seiner Mitteilung nennt der Senat eine Studie aus dem Jahre 2007 und geht in Hamburg von „schätzungsweise 240 bis 2400 Kindern unter 16 Jahren“ aus. „Da klafft doch eine sehr große Lücke. Deshalb ist es schon jetzt absehbar, dass die bereitgestellte Summe für dieses Vorhaben nur ein Tropfen auf dem heißen Stein bleiben wird“, sagt Yildiz.
In diesem Zusammenhang kritisiert er auch, dass „der Senat den betroffenen Familien und ihren Kindern allein das Flüchtlingszentrum Hamburg anbietet. Die Familien müssen weite Wege gehen. Das schafft neue Hürden für die Betroffenen. Im ersten Behördenentwurf war das aus meiner Sicht besser geregelt, indem auch andere Beratungsstellen mit Kontakt zu solchen Familien berechtigt waren, den Zugang zu einem Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz zu ermöglichen. Ich hoffe nicht, dass die Sozialbehörde die Einschränkung auf einen Anlaufpunkt für ganz Hamburg vorgenommen hat, um den Bedarf so niedrig wie möglich zu halten,“ erklärt Yildiz.
Abschließend fordert Mehmet Yildiz den Abbau von Beratungs- und Beantragungshürden. „Die betroffenen Eltern sollten die Möglichkeit haben, direkt von den Beratungsstellen, zu den sie Kontakt haben, einen Kita-Gutschein erhalten. In besonderen Einzelfällen sollten – wie bei anderen Familien mit Aufenthalt auch – die Möglichkeit gegeben sein, keinen Kita-Beitrag einzufordern und O-Scheine auszustellen. Ich hoffe, dass die SPD dazu bereit ist, die Drucksache im Familienausschuss beraten zu lassen, um Verbesserungen vorzunehmen.“