Die Volksinitiative gegen Rüstungsexporte hatte zum 1. Mai 2022, die zweite Stufe der Volksgesetzgebung, ein Volksbegehren, angemeldet. Anstatt die Durchführung des Begehrens zu ermöglichen, stellte der Senat nun beim Hamburgischen Verfassungsgericht einen Antrag, dass das Gericht entscheiden solle, das Volksbegehren zu verhindern. „Mit diesem Schritt stellt sich der Senat an die Seite der Rüstungsindustrie anstatt…